Test - NIGHTS: Journey of Dreams : Segas Luftikus ist zurück
- Wii
Ein Thema, über welches es viel zu wenig Spiele gibt: Träume. In unseren Träumen gibt es keine Grenzen und nur selbst auferlegte Regeln. Schon vor elf Jahren realisierten die Entwickler von Sega ihre eigene Traumwelt in Form von ’NIGHTS Into Dreams’. Damals ein nahezu unumstrittener Hit, ließ die von vielen Fans gewünschte Fortsetzung lange auf sich warten. Die gibt es nun endlich exklusiv für die Wii, und sie ist leider nicht so traumhaft, wie erhofft.
Schlaf (un-)schön
Kinderängste resultieren häufig in Albträumen, so auch bei Helen und Will. Sie plagt Schuldgefühle, weil sie sich immer mehr von ihrer Mutter distanziert, das gemeinsame Geigespielen vernachlässigt und stattdessen mit ihren Freundinnen abhängt. Er vermisst seinen Vater, der aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels die Stadt verlassen musste und seinen Sohn nicht mitnehmen konnte. Beide landen buchstäblich im Schlaf in der Welt von Nightopia, in der sie sich sogleich mit dem androgynen Wesen Nights anfreunden. Gemeinsam kämpfen sie gegen Wiseman und dessen Schergen aus dem Nightmare-Reich, welche Nightopia vernichten wollen.
Hört sich kitschig und kindisch an? Ist es leider auch: Eine der größten Schwächen des neuen ’NIGHTS’-Spiels ist definitiv die Story. Sega hat sichtlich eine Geschichte für kleine Kinder geschrieben, welche Mut als Mittel gegen die eigenen Ängste und zum Steigern des Selbstbewusstseins suggerieren soll. Dabei sind die Japaner um Welten über das Ziel hinausgeschossen. Die Dialoge sind zu 80 Prozent absolut belanglos, das Verhalten der Charaktere ist extrem einseitig sowie vorhersehbar und überhaupt strahlen ausgerechnet die beiden Kinder erschreckend wenig Charisma aus. Überdies mischt sich ständig ein intelligent dreinschauender Uhu ein, dessen panischen “Oh mein Gott, die Nightmares greifen wieder an!“-Attacken bereits nach gefühlten fünfdreiviertel Sekunden nerven. Dämlicherweise lassen sich die Zwischensequenzen erst beim zweiten Anschauen abbrechen, weshalb ihr sie mindestens einmal in voller Länge ertragen müsst.
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