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Special - Spielefreigaben in Deutschland : Special

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Interview mit Elke Monssen-Engberding von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Gameswelt: Man spricht immer von verbotenen Spielen. Ist das die richtige Definition oder gibt es gravierende Unterschiede zwischen dem, was beschlagnahmt und was verboten ist?

Monssen-Engberding: Der Begriff „verboten“ ist kein gesetzestechnischer Begriff. Das Gesetz kennt lediglich den Begriff der bundesweiten Beschlagnahme. Sobald ein Medium bundesweit beschlagnahmt ist, darf es auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Der Besitz bundesweit beschlagnahmter Medien ist nicht strafbar, lediglich der Besitz von kinderpornographischem Material ist strafbar.

GW: Können Sie uns bitte einen kurzen Überblick über das Verfahren einer Spieleprüfung geben und wie das Gremium, das entscheidet, zusammengesetzt ist?

ME: In den Fällen so genannter einfacher Jugendgefährdung entscheidet das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Dieses setzt sich aus ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzern zusammen. Sie werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Vorschlag ihrer Verbände für drei Jahre berufen aus den Kreisen: Kunst, Literatur, Buchhandel und Verlegerschaft, Anbieter von Bildträgern und Telemedien, Träger der freien Jugendhilfe, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Lehrerschaft und Kirchen der jüdischen Kultusgemeinden und anderer Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Zusätzlich besteht das Gremium aus drei Länderbeisitzerinnen bzw. Länderbeisitzern und der Vorsitzenden.

In Fällen der so genannten offensichtlichen Jugendgefährdung entscheidet ein 3er-Gremium, dieses setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden und zwei Beisitzer/rinnen die seitens des 12er-Gremiums gewählt werden.

GW: Wann bekommen Sie die Spiele? Lange vor der Veröffentlichung? Handelt es sich um unfertige oder fertige Spiele?

ME: Die Bundesprüfstelle kann nur die Spiele indizieren, die sich bereits auf dem Markt befinden. Vor Veröffentlichung eines Mediums darf die Bundesprüfstelle nicht tätig werden.

GW: Wie lange dauert es, bis eine Entscheidung getroffen worden ist und bekannt wird, welche Altersfreigabe – oder keine Altersfreigabe – zugeteilt worden ist?

ME: Die Bundesprüfstelle darf nur auf Antrag der Jugendämter bzw. der Kommission für Jugendmedienschutz tätig werden sowie auf Anregung aller anderen Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Sobald eine der eben benannten Institutionen einen entsprechenden Indizierungsantrag oder eine Indizierungsanregung gestellt hat, dauert es durchschnittlich einen Monat, bis eine Indizierung ausgesprochen wurde.

GW: Wie viele Spiele – Plattform übergreifend – kommen durchschnittlich im Jahr auf Ihren Tisch und wie viele bekommen ungefähr keine Freigabe für Deutschland?

ME: Die Bundesprüfstelle hat im Jahr über ca. 30 bis 50 Computerspiele zu entscheiden.

Die Freigaben werden nicht von der Bundesprüfstelle durchgeführt, dieses ist Aufgabe der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) im Zusammenwirken mit dem Ständigen Vertreter der Obersten Jugendbehörde.

Diese Frage müssen Sie daher ausschließlich an die USK richten, da die Bundesprüfstelle, wie bereits eben formuliert, für die Freigaben von Spielen keine Zuständigkeit besitzt.

GW: Oftmals ist für Spieler nicht erkenntlich, welche Maßstäbe angesetzt werden, So bekommen manche sehr brutale Spiele eine Freigabe ab 16 Jahren während andere Spiele überhaupt nicht zugelassen werden. Aktueller Fall ist das heiß erwartete Spiel „Gears of War“. Wie wird so etwas bewertet, welche Kriterien werden angewandt?

ME: Auch diese Frage kann lediglich die USK beantworten.

GW: Im Laufe der Zeit gab es Spiele, die nicht freigegeben worden sind, in der heutigen Zeit aber rein grafisch so schlecht sind, dass das Verbot irrelevant sein müsste. Gibt es die Möglichkeit, dass ein Spiel irgendwann nochmals vorgelegt und dann doch in den Handel kommt?

ME: Auch diese Frage kann lediglich die USK beantworten.

GW: Wenn die BPjM die Freigabe verweigert, ist es dann rechtlich verboten, ein Spiel aus dem europäischen Ausland zu importieren oder wäre dies ein Verstoß gegen deutsche Gesetze?

ME: Die Bundesprüfstelle erteilt keine Freigaben (siehe oben).

GW: Halten Sie Ihre Arbeit in den Zeiten von global verfügbaren Medien noch für zeitgemäß, wenn jeder, der ein Spiel haben will, es über das Internet sowieso bekommt?

ME: Der Jugendmedienschutz ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Grundrecht. Die Indizierung jugendgefährdender Medien unterstützt Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor den Einflüssen jugendgefährdender Medieninhalte zu schützen. Ich halte daher den Jugendmedienschutz für unabdingbar.

GW: Mit der Volljährigkeit wird man ein mündiger Bürger, der – wenn er es denn will – sich mit legalen Drogen wie Alkohol oder Zigaretten kaputt machen kann. Wieso wird diesen mündigen Bürgern das Recht abgesprochen, selbst über ihren Medienkonsum zu entscheiden? Ist es nicht so, dass jeder selbst entscheiden kann, welchen Grad an Brutalität etc. er aushalten kann – außer in dem Fall, in dem verfassungsfeindliche Inhalte wie Nazi-Symbolik vorhanden sind?

ME: Jeder Volljährige, das heißt also Erwachsene, kann indizierte Medien erwerben.

GW: Hat die politische Lage in Deutschland irgendeinen Einfluss auf ihre Arbeit oder arbeiten Sie grundsätzlich politisch unabhängig? Welche Instanz hätte die Möglichkeit, Regeln für die Freigabe zu ändern?

ME: Die Bundesprüfstelle ist eine selbständige Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt ist. Die Bundesprüfstelle ist im Hinblick auf ihre Entscheidungen an keine Weisungen gebunden und daher unabhängig.

Vielen Dank für das Gespräch.

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