Test - Zone of the Enders HD Collection : High-Def-Zone
- PS3
Nun zu dem eigentlichen Kaufargument für diejenigen, die die Spiele bereits auf der PlayStation 2 besitzen: der Technik. Die ist bei beiden Titeln leider nicht zufriedenstellend und bietet gleichermaßen Anlass zu Kritik und zu Lob. So wurden die Zwischensequenzen von Teil eins wohl kaum von den Entwicklern angefasst. Sie wirken eher blass und unscharf als überarbeitet und auf High Definition getrimmt. Beim zweiten Teil gibt es das Problem hingegen nicht, der glänzt durch wunderschön gezeichnete und actionreiche Anime-Videos.
Dafür ist die comicartige Spielgrafik der zwei Spiele recht gelungen. Eine stabile Bildrate und klare, scharfe Texturen zeichnen ein akzeptables Bild von Kojimas Zukunftsvorstellung. Die Effekte und auch die Details sind nicht übermäßig, doch ist der Gesamteindruck stimmig und beide Titel sind auch in der heutigen Zeit gut spielbar. Jedoch hebt sich auch hier wieder der zweite Teil ganz klar ab. Er ist dank vereinzelter Cel-Shading-Effekte noch näher an dem Comic-Look der Zwischensequenzen, wirkt optisch abgerundeter und präsentiert sich stilsicherer.
Die für Kojima so typische Klangkulisse mit ihrem Mix aus flotten Technoklängen und bedrohlichen Tönen funktioniert bei beiden Spielen wieder wunderbar. Die englische Sprachausgabe ist gut verständlich, doch muss man die kitschigen Lieder während der Kämpfe und Videos mögen.
Kojima-Extra
Ein zusätzlicher Bonus für Fans von Serienschöpfer Hideo Kojima ist übrigens die vorerst exklusiv in der Zone of the Enders HD Collection enthaltene Demo zum kommenden Metal Gear Rising: Revengeance. Die ist auch dafür verantwortlich, dass das Spiel eine USK-Einstufung von 18 Jahren bekommen hat (wir berichteten). Nach einer 3,5 Gigabyte großen Installation könnt ihr dann kurz in Raidens neuestes Abenteuer hineinschnuppern. Optisch zumindest passt es mit seinem Look und der Spielmechanik gut zu Zone of the Enders HD Collection. Ein wirkliches Kaufargument ist es jedoch nicht, da die Demo demnächst auch zum Download bereitstehen soll.
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