News - Deutsches Jugendschutzgesetz : Keine Verschärfung geplant
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Peter Schleußer hat im Sommer vergangenen Jahres eine Online-Petition über die Plattform des Bundestages eingereicht, um gegen den Beschluss der Innenministerkonferenz für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen zu protestieren. Bis zum 19. August hatten sich 73.002 Bürger der Petition von Schleußer angeschlossen, sodass sich der Petitionsausschuss des Bundestages damit befassen muss.
Gestern war der Tag gekommen und Peter Schleußer stellte seine Position dort nochmals vor: Kein Verbot von Action-Computerspielen, sondern Medienkompetenz fördern und bestehende Gesetze vollziehen. Anschließend stand er dem Ausschuss Rede und Antwort.
Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, bekräftigte in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss, dass derzeit keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Die Innenministerkonferenz hatte vorgeschlagen, die in diesem Paragraphen festgelegten Kriterien für die Einstufung zu ändern, wovon wesentlich mehr Spiele als aktuell betroffen wären.
"Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen", kommentiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., die Anhörung vor dem Petitionsausschuss. "Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen."
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