News - Telekom - Keine Großhandelsflatrate : Gericht hebt Beschluss der Regulierungsbehörde auf ...
Für ISDN- und Modem-Nutzer ist offensichtlich keine Besserung mehr in Sicht. So hat ein Gericht nun den Beschluss der Regulierungsbehörde, dass die Deutsche Telekom eine Großhandelsflatrate für die Mitanbieter in diesem Bereich anbieten müsse, vorläufig aufgehoben. Als Begründung gibt das Kölner Gericht an, dass die Telekom weder intern, noch extern einen derartigen Tarif anbiete und deshalb auch den Konkurrenten keine Großhandelsflatrate anbieten müsse.
Die Telekom begrüßte die Entscheidung natürlich, während die Konkurrenz derzeit auf der Strecke bleibt. Die Leidtragenden sind letztendlich allerdings diejenigen, die über keinen DSL-Anschluss verfügen und ausschließlich via Modem oder ISDN online gehen können.
Die Telekom begrüßte die Entscheidung natürlich, während die Konkurrenz derzeit auf der Strecke bleibt. Die Leidtragenden sind letztendlich allerdings diejenigen, die über keinen DSL-Anschluss verfügen und ausschließlich via Modem oder ISDN online gehen können.
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