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Special - Keyselling-Interview : Wie legal sind Keys aus dem Ausland?

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Nahezu jeder von euch dürfte mit dem Thema Keyselling, also dem Kauf und Verkauf von Spielecodes (aus dem Ausland), in irgendeiner Form in Berührung gekommen sein. Sei es als aktiver Kunde eines Keysellers oder weil man von Freunden gehört hat, dass man „ja auch Keys im Ausland für wenige Euro kaufen kann“. Doch wie legal ist das Ganze und wer nimmt Schaden, wenn Spiele statt für 60 Euro für 20 Euro angeboten werden? In unserer mehrteiligen Reihe sprechen wir mit Kunden von Keysellern, Key-Anbietern und einem Anwalt.

Den Anfang in unserer Reihe macht Marian Härtel. Er ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Computer-Spiele und antwortete auf unsere – bewusst naiven – Fragen, um euch einen Einblick in die rechtliche Seite des Themas zu geben.

Gameswelt: Könntest du dich kurz vorstellen?

Marian Härtel: Mein Name ist Marian Härtel. Ich bin seit 15 Jahren in der Spielebranche, und zwar schon in vielen Positionen: als Chefredakteur, als Betreiber von JustGamers.de (jetzt Looki.de), als Gründer von Werbenetzwerken und Lizenzhändler und als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Computer-Spiele.

Gameswelt: Was ist Keyselling und wieso steht es derzeit in der Diskussion?

Marian Härtel: Keyselling, wie es häufig genannt wird, bezeichnet den Verkauf und Kauf von Registrierungsschlüsseln von Computer-Spielen, meistens für Plattformen wie Steam oder Origin. Anders als noch zu Zeiten des Offline-Handels wird hierbei nicht eine Packung mit Handbuch und CD verkauft, sondern nur der Registrierungsschlüssel mitgeteilt, mit dessen Hilfe der Käufer sich das Spiel über Download-Plattformen, meist beliebig oft, herunterladen kann.

Gameswelt: Im März erklärte das LG Berlin das Geschäftsmodell des Keysellings für unzulässig. Was heißt das für den Verbraucher?

Marian Härtel: Das ist so in dieser Pauschalität nicht korrekt. Was das Landgericht Berlin in der ersten Instanz für unzulässig erklärte, ist die Trennung von Registrierungsschlüssel und Originalverpackung. Hat man, auf welche Weise auch immer, bereits nur einen Registrierungsschlüssel erworben, kann man diesen meist auch weiterverkaufen (wenn technisch möglich). Dies wollte der Europäische Gerichtshof auch in weiten Teilen erlauben, die sogenannte Content-Industrie wehrt sich aber mit Händen und Füßen dagegen und versucht immer mehr Ausnahmen dieser Rechtsprechung durchzusetzen. Leider hinken auch hier noch sehr viele Anbieter den technischen Gegebenheiten und sozialen Entwicklungen hinterher. Anstatt interessante Angebot für die Verbraucher zu entwickeln, wird lieber abgemahnt. Anstatt Europa als gemeinsame Marktchance zu sehen, wird mit juristischen Mitteln Marktabschottung betrieben.

Das absolut nicht auf das digitale Zeitalter vorbereitete Urheberrecht hilft der Content-Industrie leider bei diesen, in meinen Augen, irrigen und umsatzschädlichen Verhaltensweisen.

Es gibt durchaus Ausnahmen, in denen ich den Handel von Registrierungsschlüsseln auch nicht gutheißen kann, beispielsweise wenn gut gemeinte Unterstützungsmaßnahmen des Projektes Humble Bumble ausgenutzt werden, um sich daran zu bereichern. Dies ist aber eine Minderheit.

Im genannten Fall ist dies nämlich nicht der Fall, der Publisher hat für die Keys die volle Summe an Retail-Einnahmen in Großbritannien erhalten und die verkauften Schlüssel konnten natürlich auch nur jeweils einmalig verwendet werden.

Im Wesentlichen kann man nun sagen, dass es für den Verbraucher nicht möglich ist, den Händler seines Vertrauens anzurufen, ihm zu sagen: „Packe das Spiel aus, schicke mir den Schlüssel, die Packung brauche ich sowieso nicht, kannst du wegschmeißen.“ Das Landgericht hält dies nicht für die einzig sinnvolle Lösung, sondern wähnt sogar den EuGH auf seiner Seite, obwohl das Gericht noch während der mündlichen Verhandlung durchblicken ließ, dass man die Used-Software-Entscheidung des EuGH dort nicht nachvollziehen könne und sogar juristisch für falsch halte.

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